Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Life is Sunshine UG (haftungsbeschränkt)

Stand: 15.01.2022


§ 1 Vertragspartner

  1. Vertragspartner sind die Life is Sunshine UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden Auftragnehmer genannt), Bayrische Straße 8, 01069 Dresden als Auftragnehmer und der Auftraggeber.

§ 2 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Dienst- und Werkverträge zur Erstellung von Individualsoftware.
  2. Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn er ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmt.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Ein Vertrag ergibt sich aus den in den jeweiligen Vertragsunterlagen wie Angebot, Leistungsbeschreibung oder Bestellbestätigung getroffenen Regelungen und den Regelungen dieser Bedingungen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, zum Zweck der Vertragsausführung getroffen werden, sind in den Vertragsunterlagen oder diesen Bedingungen schriftlich niedergelegt.

§ 4 Angebote

  1. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend. Mündliche oder per Webseite oder per E-Mail übermittelte Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Auftragnehmer behält sich technisch bedingte Abweichungen vom Angebot in einem geringfügigen Maß auch nach der Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber vor.
  3. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
  4. Angeboten beigefügte Unterlagen, welche die zu beauftragende Lösung oder die Lösung für deren Zweck eine Dienstleistung angeboten wird darstellen, sind lediglich annähernd maßgebend, es sei denn, sie worden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 5 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.
  2. Genannte Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Innerhalb der Vertragsunterlagen legt eine Leistungsbeschreibung die Leistungen des Auftragnehmers fest.
  4. Konzepte, welche zum Leistungsumfang gehören, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
  6. Die vertraglich festgelegte Leistungserbringung, wird vom Auftragnehmer in Deutschland oder den Ländern der Europäischen Union erbracht. Abweichende Regelungen sind in Schriftform zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu vereinbaren.
  7. Als Erfolgsort gilt ein in den Vertragsunterlagen vereinbarter Leistungsübergabepunkt. Wurde kein Leistungsübergabepunkt festgelegt, gilt als Erfolgsort der Standort, an dem die Leistung erbracht wird.

§ 6 Leistungsumfang des Auftragnehmers

  1. Der Umfang der vom Auftragsnehmer im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungsbeschreibung.

§ 7 Unterlagen zur Auftragserteilung

  1. Für Unterlagen, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlässt, wie z.B. Konzepte, Zeichnungen, Bilder, behält sich der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Eine Vergütung erfolgt auf Grundlage des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages. Der Vergütungsbetrag wird innerhalb von 14 Tagen nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig. Davon abweichende Zahlungsziele bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
  2. Für Aufträge, dessen Leistungserbringung sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstreckt, ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber eine angemessene monatliche Abschlagszahlung oder eine Teilvergütung in Rechnung zu stellen.
  3. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer zu erbringen sind.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Vergütungen ohne Abzüge zahlbar.
  5. Der Auftraggeber erfüllt die sich aus a) ergebende Zahlungsverpflichtung durch überweisung des Vergütungsbetrages auf das angegebene Konto des Auftragnehmers.
  6. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden, unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Dies gilt auch dann, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

§9 Reisekosten

  1. Fallen im Rahmen der Leistungserbringung Reisekosten oder Spesen für den Auftragnehmer an und sind diese Kosten mit dem Auftraggeber abgesprochen, erstattet der Auftraggeber die Kosten. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt eine Vergütung von Reisekosten und Spesen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Vergütungsbetrag auf Basis der tatsächlich entstehenden Kosten. Der Auftragnehmer weist diese dem Auftraggeber in Form von Belegen nach.

§10 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber erbringt vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen in einem angemessenen Umfang und einer angemessenen Qualität. Für Mitwirkungsleistungen vereinbaren der Auftraggeber und der Auftragnehmer verbindliche Termine.
  2. Für Verzögerungen in der Leistungserbringung des Auftragnehmers, welche sich aus dem Grund ergeben, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen nicht oder unzureichend erbringt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

§11 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer oder dessen gesetzlichen Vertretern beruhen.
  2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
  3. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen oder die dem Auftraggeber durch Arglist des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter entstehen.
  4. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit seinerseits verursacht wurden, wenn die Fahrlässigkeit eine Verletzung seiner Vertragspflichten des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages betrifft und die Einhaltung dieser Vertragspflichten von besonderer Bedeutung für die Erfüllung dieses Vertrages sind.
  5. Der Auftraggeber haftet für entstandene Schäden im Zusammenhang mit an ihn überlassene Unterlagen und Daten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Eine Haftung des Auftragnehmers für die rechtliche Zulässigkeit einer Maßnahme entfällt, wenn die Maßnahme auf eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers durchgeführt wurde.
  7. Der Auftragnehmer sucht eventuell notwendige Erfüllungsgehilfen sorgfältig aus, haftet jedoch gegenüber dem Auftraggeber nicht für diese.
  8. Durch den Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer sind keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  9. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungserbringung beauftragter Subunternehmer.
  10. Der Auftraggeber übernimmt Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bildinhalten innerhalb der durch ihn beauftragten MVPs, Webseiten und sonstigen Softwareanwendungen.
  11. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für deliktische Ansprüche.
  12. Eine Beanstandung eines offensichtlichen Mangels macht der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach übergabe schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer geltend. Andere Mängel verjähren mit einer Frist von zwei Jahren nach übergabe.
  13. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

§12 Vertraulichkeit

  1. Gelangen Auftraggeber oder Auftragnehmer gegenseitig in Kenntnis von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen vertraulichen Informationen, werden diese vertraulich behandelt.

§13 Referenz

  1. Nach erfolgreicher Auftragsdurchführung dürfen Auftraggeber und Auftragnehmer sich gegenseitig auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden benennen.

§14 Sonstiges

  1. Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrag ist Dresden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Auftraggeber ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen wirksam und verbindlich.
  4. Es gelten die AGBs in ihrer jeweiligen Fassung. änderungen sind beispielsweise auf Grund von änderungen der Gesetzeslage oder der wirtschaftlichen Verhältnisse möglich.

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